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Weihnachtsaktion 2020
Werden Sie MITGLIED und nutzen Sie unsere kostenlose und individuelle RECHTSBERATUNG.
Unser Weihnachtsgeschenk für Sie:
Bei Eintritt bis zum 31. Dezember 2020 zahlen Sie keine Aufnahmegebühr!
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie
FROHE WEIHNACHTEN und EIN GESUNDES NEUES JAHR!
Service-Center:
Theaterstraße 2 • 30159 Hannover • Tel. 0511 300 300
www.haus-und-grundeigentum.de
Offener Brief an die Niedersächsische Landesregierung
HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover wendet sich daher mit einem "offenen Brief" an die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag.
Sehr geehrte Damen und Herren,
entgegen des bisherigen Gesetzentwurfs des BMI hat das Bundeskabinett nun plötzlich doch das umstrittene „Umwandlungsverbot“ von Miet- in Eigentumswohnungen beschlossen.
Dieses Gesetzesvorhaben darf aus schwerwiegenden Gründen in Bundestag und Bundesrat keine Zustimmung finden!
Nach der nun vorgesehenen Regelung soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Landesregierungen auszuweisen sind, künftig bis Ende 2025 eine Mietwohnung nur dann in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden dürfen, wenn dies zuvor von der zuständigen Behörde vor Ort genehmigt worden ist. Umwandlungen werden also dann – bis auf ganz wenige Ausnahmen – dem Eigentümer vom Staat untersagt werden können.
Gegen dieses Gesetzesvorhaben bestehen bereits ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das faktische Umwandlungsverbot verletzt in nicht zu rechtfertigendem Umfang das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht von Immobilienbesitzern, das nicht zur uneingeschränkten Disposition der Politik steht! Den Eigentümern soll eine adäquate Alternative zur Vermietung genommen werden, obwohl durch die Begründung von Wohnungseigentum weder Wohnraum verloren geht, noch die Mobilisierung von Bauland gefördert wird.
Weiterhin möchten wir bei den anstehenden Beratungen nachdrücklich darauf hinweisen, dass Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen keinesfalls im Widerspruch zu Mieterinteressen stehen. Nicht nur, dass Mieter von umgewandelten Wohnungen ohnehin schon jetzt über viele Jahre hinaus vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt sind; gerade die Umwandlungen bieten Mietern oftmals die einzige Chance Wohnungseigentum zu erwerben, was bekanntlich für viele Mieter im Hinblick auf ihre Altersvorsorge von hohem Interesse ist. Zudem werden in der Konsequenz, wenn das Entstehen von Eigentumswohnungen beschränkt wird, die Preise für die verbleibenden bisherigen Eigentumswohnungen, auf die sich dann die Nachfrage konzentrieren wird, entsprechend steigen, so dass sich noch weniger Menschen Wohneigentum werden leisten können. Entspricht das etwa dem neuen sozialen Gedanken?
Mit dem neuen Gesetzesvorhaben sollen Mieter vor Verdrängung geschützt werden, so die Begründung. Abgesehen davon, dass viele Mieter im Laufe ihres Lebens aus privaten wie beruflichen Gründen selbst ihr Mietverhältnis kündigen und für diese das Ziel schon verfehlt ist, sind Mieter bereits durch die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen weitreichend und ausreichend geschützt. Das Ziel muss ein Anderes sein, nämlich für alle Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum zu schaffen! Ein Mieter, der eine Eigentumswohnung erwirbt, nimmt keinen Wohnraum weg. Bezahlbarer Wohnraum kann mithin nur durch die Schaffung weiteren Wohnraums erreicht werden. Kurzum: Der Wohnungsbau muss erleichtert und beschleunigt werden, es muss Bauland mobilisiert werden und hinderliche Bauvorschriften zurückgefahren werden. Das ist der einzig richtige Weg und nicht die Beschneidung von Eigentumsrechten!
Wir möchten Sie eindringlich bitten, diesem verfassungsrechtlich bedenklichen und kontraproduktiven Gesetzesvorhaben, das einem wohnungspolitischen Täuschungsmanöver gleichkommt, eine Absage zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e. V.
Rainer Beckmann Dr. Mady Beißner
Vorstandsvorsitzender Geschäftsführerin/Syndikusrechtsanwältin
Geschäftsbericht 2019 von HAUS & GRUNDEIGENTUM
Erfolgreiches Seminar zum neuen WEG-Recht
Vortrag: Das „intelligente“ Wohngebäude der Zukunft
Was bedeutet das aber eigentlich?
Seminar: Die aktuelle Rechtsprechung 2020 zu den Rechtsfolgen einer Betriebskostenabrechnung
„WEG der Zukunft“: Online-Seminare zur energetischen Immobilien-Sanierung
Wenn es um die energetische Sanierung einer Immobilie geht, stehen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vor besonderen Herausforderungen. Entscheidungsprozesse und deren Umsetzung sind bei Gemeinschaftseigentum zwangsläufig komplexer und dauern in der Regel länger. Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie ihre Verwaltungen bieten die Klimaschutzagentur Region Hannover und ihre Partner im Rahmen des Projektes „WEG der Zukunft“ an.
Neben sogenannten Erst-Checks durch Energieberater*innen bietet die Agentur Online-Seminare an: kostenfrei und speziell auf die Bedürfnisse von WEG zugeschnitten.
Online-Seminare:
Schritt für Schritt zur Photovoltaik-Anlage
und Verwaltungen
Mittwoch, 23. September 2020, 16 - 18 Uhr
Christoph Schmidt und Arne Blumberg von der Energieagentur Regio Freiburg GmbH führen anschaulich und verständlich in die Grundlagen der Nutzung von Photovoltaik ein und geben einen Überblick zu den gängigsten Betreibermodellen. Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit der Energiekonsens Bremen angeboten.
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Zielgruppe: Eigentümergemeinschaften / Beiräte
Dienstag, 6. Oktober 2020, 17 - 18 Uhr
Referent Stephan Reinisch (Die Energieingenieure) führt anschaulich in die Grundlagen von Gebäudehülle und Gebäudetechnik ein und zeigt, welche Maßnahmen sich wann lohnen.
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Förderprogramme für die energetische Sanierung - Angebote auf Bundesebene sowie in und um Hannover
Zielgruppe: Eigentümergemeinschaften / Beiräte
Montag, 12. Oktober 2020, 17 - 18 Uhr
Referentin Verena Michalek (proKlima - Der enercity-Fonds) zeigt, welche Angebote es gibt und wie Eigentümergemeinschaften sie richtig nutzen, kombinieren und beantragen können.
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Organisatorische Herausforderungen und rechtliche Aspekte bei der Sanierung
Zielgruppe: Eigentümergemeinschaften / Beiräte
Donnerstag, 15. Oktober 2020, 17 - 18 Uhr
Referentin Karolin Borchert (KUNZE Beteiligungen und Verwaltung GmbH) erläutert, wie eine energetische WEG-Sanierung gut organisiert und clever durchgeführt werden kann - von der Idee über die Beschlussfassungen bis hin zur Abnahme.
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Weitere Informationen zu den Angeboten über das Projekt „WEG der Zukunft“ finden Sie auf www.klimaschutz-hannover.de. Es wird gefördert vom Bundesumweltministerium im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative.
Info-Veranstaltung „Intelligente Wohngebäude“
Sie beantwortet u.a. die Fragen, wie man mit smarten Technologien Immobilien besser und effizienter bewirtschaften kann und erklärt welche praktischen Möglichkeiten diese neuen Technologien eröffnen.
Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der HAUS & GRUNDEIGENTUM Service, Prinzenstraße 10, im Seminarraum „EINE STADT 2“ unter Einhaltung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln statt. Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Wir gehen aktuell davon aus, dass diese am Platz abgenommen werden kann.
Der Kostenbeitrag für Info-Veranstaltungen beträgt jeweils 10,00 € pro Teilnehmer.
Anmeldungen können
- telefonisch unter 0511 300 30- 101 oder 102
- per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
erfolgen.
Die Hygiene-Regeln für Veranstaltungen bei HAUS & GRUNDEIGENTUM
HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover führt ab sofort wieder Seminare und Info-Veranstaltungen durch. Diese finden selbstverständlich nur unter Einhaltung eines strengen Hygiene-Konzepts nach der Verordnung des Landes Niedersachsen statt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Ich habe unklare Erkältungssymptome. Kann ich trotzdem am Seminar teilnehmen?
Bei Symptomen wie erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Sollten Sie sich aufgrund unklarer Krankheits- oder Erkältungssymptome unsicher sein, klären Sie bitte zum Schutz aller TeilnehmerInnen mögliche Infektionen bei ihrem Hausarzt ab.
Welche Vorkehrungen gibt es zum Schutz der Teilnehmer vor Covid-19?
Wir haben die Gruppengröße der Seminare mit 15 Personen an das Abstandsgebot und die Räumlichkeiten angepasst. Durch eine entsprechende Anordnung der Tische und Stühle in den Seminarräumen kann der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Jeder Teilnehmer hat für die Dauer des Seminars einen eigenen festen Platz. Bitte tauschen Sie kein Arbeitsmaterial oder sonstigen Gegenstände aus. Vor Ort stehen unsere Seminarleiter und anwesende Mitarbeiter als direkte Ansprechpartner zur Verfügung.
Muss ich während des Seminars eine Maske tragen?
Zum gegenseitigen Schutz ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zur Einnahme des Sitzplatzes vorgeschrieben, die dann abgenommen werden kann, um die Veranstaltung in gewohnter Weise durchzuführen. In den öffentlich zugänglichen Bereichen der Prinzenstraße 10, also während der Pausen und außerhalb des Seminarraums, ist das Tragen einer Maske ebenfalls Pflicht.
In letzter Zeit ist viel die Rede von einer Übertragung durch Aerosole – wie werde ich davor im Seminar geschützt?
Nach jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist nicht ausgeschlossen, dass sich Viren in Aerosolen aus der Atemluft einige Zeit in der Raumluft halten können. Daher wird der Seminarraum in der Pause intensiv und während des Seminars ausreichend gelüftet, um den Anteil an Aerosolen aus der Atemluft zu verringern. Einen zusätzlichen Schutz bieten deshalb die Mund-Nase-Bedeckungen.
Welche Regeln gelten für Mahlzeiten und Pausen?
Zwei Getränke pro Person stehen auf dem Tisch. In den Pausen, vor Beginn des Seminars und nach Beendigung der Veranstaltung gilt natürlich das Abstandsgebot. In der Pause verlassen alle Teilnehmer den Seminarraum. Auf jedem Tisch wird in Abwesenheit der Seminarteilnehmer ein kleiner Imbiss eingedeckt.