06. Februar 2025

Grundsteuerbescheid: Die häufigsten Fehler und so kann man sie korrigieren

Sie werden zum Dauerthema: die neuen Grundsteuerbescheide. Für manche Eigentümer sind sie aufgrund gesunkener Zahlungen Anlass zur Freude, andere laufen wegen deutlicher Erhöhungen dagegen Sturm – denn sie fallen zum Teil sehr happig aus.

Kein Wunder, dass Finanzämter, Kommunen und Immobilienverbände mit Beschwerden und Änderungswünschen überflutet werden. Nach Einschätzung von Finanzbehörden und Immobilienvereinen gibt es aber kaum Rechenfehler in den Verwaltungen. Die Fehler kommen demnach angeblich überwiegend durch falsches Ausfüllen der Formulare zustande.

Fehler 1: Freibeträge vergessen

Bei der Grundsteuererklärung, die jeder Immobilieneigentümer 2022 abgeben musste, mussten Wohnflächen angegeben werden. Zubehörräume wie Kellerräume, Waschküchen oder Bodenräume sind keine Wohnflächen, sie werden mit null Quadratmetern angesetzt.

Für Garagen gelten Freibeträge: Nur Garagen, die größer als 50 Quadratmeter sind, müssen angegeben werden. Tatsächlich war das deutlich in den Grundsteuerunterlagen vermerkt, wurde aber offenbar tausendfach falsch ausgefüllt – das treibt die Kosten.

Fehler 2: Nutzfläche falsch

Ein häufiger Fehler war, Räume wie Keller oder Carports als Nutzflächen einzutragen. Nutzfläche im Sinne der Grundsteuererfassung sind aber nur Flächen, die kommerziell genutzt werden, etwa ein Ladengeschäft oder gewerbliche Büroräume im Wohnhaus. Bei normalen Wohnhäusern oder Etagenwohnungen muss die Nutzfläche also immer null Quadratmeter betragen.

Das Problem: Wenn man 30 Quadratmeter Keller als Nutzfläche angegeben hat, erhöht das den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird später mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert, in Hannover also „mal neun″. Das treibt die Grundsteuer massiv in die Höhe.

Fehler 3: Teileigentum falsch

Bei der Erklärung für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern wurde als Gesamt-Wohnfläche die des gesamten Gebäudes angegeben statt der der Wohnung. Überdies musste im Abschnitt „Angaben zum Grund und Boden“ die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben werden und dann bei der Frage „zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil“ der Teileigentumsanteil.

Fehler 4: Falsch gemessen

Es wurde häufig die Wohnfläche falsch ausgemessen. Eigentlich sollten offizielle Wohnflächenberechnungen genutzt werden. Wer aber zum Beispiel die Quadratmeterzahl aus einem Kaufvertrag oder aus alten Mietverträgen entnommen hat, ist oft erhöhten Schummelangaben aufgesessen – und muss nun jährlich dafür bezahlen. Es lohnt sich daher genau nachzumessen.

So kann man gegen den Bescheid vorgehen:

Wenn Sie sicher sind, dass Sie einen Fehler bei der Eingabe gemacht haben, müssen Sie sich ans zuständige Finanzamt wenden, nicht an die Kommune. Die Kontaktdaten stehen im Grundsteuermessbescheid, der in der Regel 2023 zugeschickt wurde.

Weil die Ämter alle mit Anfragen überrannt werden, machen Sie das am besten schriftlich, im Optimalfall per Steuer-Datenprogramm Elster, wenn Sie dort registriert sind. Oder fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach Formularen nach, die vereinzelt von den zuständigen Ämtern – auch online – angeboten werden.

Die Widerspruchsfristen sind seit Zustellung des Steuermessbescheids 2023 natürlich längst abgelaufen. Ob Sie für dieses Jahr Beträge erstattet bekommen, die jetzt wegen falscher Angaben erhoben wurden, ist daher Ermessenssache der Ämter. Auf jeden Fall aber sollten Sie die Neuberechnung fürs nächste Jahr beantragen – damit Sie nicht dauerhaft zu viel zahlen.

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