06. Februar 2024

Stadt und enercity legen Wärmeplan vor: Bürger können noch Wünsche und Bedenken einreichen

Bei dem Thema ist Hannover Spitzenreiter. Als erste Kommune in Niedersachsen hat die Landeshauptstadt ihren Wärmeplan dem Land mitgeteilt. Die in präzisen digitalen Karten dargestellten Ergebnisse wurden gemeinsam mit enercity auf Basis von dessen Vorplanungen entwickelt – sie sind auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Hintergrund: Im Jahr 2045 sollen Gasheizungen bundesweit Geschichte sein. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) verpflichtet deshalb große Kommunen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zur Erstellung einer Wärmeplanung bis spätestens zum 30. Juni 2026.

Die jetzt vorgelegten Ergebnisse sollen zeigen, in welchem Stadtteil künftig welche Heizungsart die beste Alternative zur Gas- oder Ölheizung ist. Trotz der Vorlage gebe es keinerlei Verpflichtung zum Tausch des Heizsystems, erklärte OB Belit Onay (Grüne) bei der Vorstellung des Konzepts im Rathaus.

Die Wärmeplanung sei aber ein wichtiges strategisches Planungsinstrument, das zeige, wie die Umstellung auf klimafreundliche Wärmeversorgungssysteme gelingen könne und welches Heizungssystem in welchem Bereich am besten geeignet sei.

Eine wichtige Erkenntnis der Voruntersuchung ist, dass sich in Hannovers Nordstadt und in der Südstadt weitere Gebiete zur Fernwärmeversorgung und Erweiterung des bestehenden Satzungsgebietes eignen.

Bisher gilt: In Neubaugebieten dürfen schon seit Jahresbeginn nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit nicht-fossilen Energieträgern arbeiten. In wenigen Jahren aber gilt das bundesweit auch in Bestandsbauten – sobald die Heizung so irreparabel kaputt ist, so dass eine neue installiert werden muss: in Großstädten ab Mitte 2026, in kleineren Städten bis 100.000 Einwohner ab Mitte 2028.

Laut enercity-Vorstand Prof. Marc Hansmann ist es auch denkbar, dass in einigen Quartieren zunehmend Nahwärme möglich sei, bei denen z.B. Blockheizkraftwerke mit Biomasse, Großwärmepumpen oder Geothermie einzelne Häuserblocks heizen. So gibt es bereits in Marienwerder und am Mühlenberg und von Avacon am Kronsberg Nahwärme. In allen anderen Gebieten biete sich zumeist die Wärmepumpe als dezentrale Lösung an.

Die Fernwärme soll bis 2045 rund 56 Prozent des Wärmebedarfs in Hannover decken. Das wäre etwa doppelt so viel wie heute und auch auf der Annahme basiert, dass viele Häuser bis dahin gedämmt werden und deshalb weniger Wärme brauchen. Dezentrale Wärmepumpen oder andere dezentrale Lösungen wie Pelletheizungen erreichen demnach eine Deckung von 34 Prozent, während Nahwärmenetze zukünftig etwa neun Prozent des Wärmebedarfs abdecken können.

Mit Bekanntgabe der Wärmekarten ist das öffentliche Beteiligungsverfahren gestartet. Bürger und Unternehmen haben bis zum 29. Februar Gelegenheit, ihre Wünsche, Ideen und Bedenken zum Wärmeplan einzureichen. Interessierte können sich unter www.hannover.de/waermeplanung-Ihh informieren.

Im Zuge der öffentlichen Beteiligung wird die Verwaltung alle Anregungen prüfen und anschließend eine Drucksache zum Wärmeplan vorlegen. Diese wird in allen Stadtbezirken und den zuständigen Ratsgremien beraten und anschließend vom Rat voraussichtlich im Laufe dieses Jahres entschieden.

Auch im Umland ist die Wärmeplanung in vielen Orten bereits angelaufen. In einem Pilotprojekt der Region wurden Ausschreibungsunterlagen für die drei Kommunen Gehrden, Garbsen und Langenhagen erarbeitet. Diese Vergabeunterlagen stehen seit Dezember 2023 allen Regionskommunen als Muster zur Verfügung.

Michael Nicolay

Hilfe für Hausbesitzer

Die Klimaschutzagentur Region Hannover bietet schon jetzt eine Reihe an Heizungs- und Energieberatungen für Hauseigentümer an, z.B. Online-Energieberatungen (www.hannover.de/fernwaermesatzung) zu den Schwerpunktthemen Heizungserneuerung, Wärmepumpe, Photovoltaik und Solarthermie sowie energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle. Außerdem wird ein Fördermittel-Kompass für Privathaushalte angeboten.

Rechtswirkung der kommunalen Wärmeplanung

Grundsätzlich ist die kommunale Wärmeplanung ein informelles, strategisches Instrument ohne rechtliche Wirkung. Ursprünglich hatte der Bund vorgesehen, dass in Kommunen ab dem Moment, in dem sie den Wärmeplan beschließen, sofort die 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen gelten solle. Diese ist aber vom Tisch.

Nur wenn einzelne Satzungen erlassen würden, bekämen diese Rechtsbindung – z.B. die Fernwärmesatzung, die in Hannover seit 2023 gilt. Sie sieht vor, dass im Fernwärme-Vorranggebiet nur dann Heizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie ebenfalls klimaneutral sind.

Die Gebietseinteilung der Wärmeplanung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete zeigt, wie die meisten Gebäude zukünftig am besten mit Wärme aus erneuerbaren Quellen und unvermeidbarer Abwärme versorgt werden können. Eine individuelle, projektbezogene Planung ersetzt die Darstellung nicht.

 Michael Nicolay
Mchl Ncly
Marketing / Öffentlichkeitsarbeit
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