Sehr geehrter Dr. Warnecke,
seit Monaten schwebt ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser als Heizungsgesetz bekannt, wie ein Damoklesschwert über den Eigentümern in diesem Land. Dank einer überraschenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist seine Verabschiedung vorerst gestoppt. Doch geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll das Gesetz nach der Sommerpause vom Bundestag in der bisher geplanten Form beschlossen werden.
Mit Verwunderung habe ich gelesen, dass Sie diesem Vorhaben zustimmen. Wörtlich schreiben Sie: „Das Gesetz hat seinen ursprünglichen Schrecken verloren. Jetzt kann es im September verabschiedet werden.“ Der Verband, so war zu lesen, will an dem Ergebnis nicht mehr rütteln – genauso wie die Ampel-Koalition, der Bundesverband Wärmepumpe und der Deutsche Mieterbund.
Sind Ihre Aussagen tatsächlich ernst gemeint? Denn Opposition und andere Immobilienverbände sehen das völlig anders!
So fordert die Union im Bundestag einen kompletten Neustart für das Gesetz: mehr fördern statt fordern, eine Regelung weitgehend über den CO2-Preis. Verbände verlangen mehr finanzielles Entgegenkommen für Wohnungsunternehmen und Eigentümer, was die geplante Förderung der Investitionskosten für den Heizungstausch betrifft. Der Immobilienverband Deutschland wünscht sich, dass Vermieter Modernisierungskosten, die durch den Heizungsaustausch entstehen, besser auf die Mieter umgelegt werden können.
Einen Mangel an für Eigentümer notwendigen Verbesserungsvorschlägen gibt es demnach nicht. Offenbar stehen Sie aber mit Ihrer Bewertung des Gesetzes innerhalb der Wohnungswirtschaft und der Immobilienverbände weitestgehend allein dar. Wie kommen Sie zu Ihrer Einschätzung?
Mehr als 900.000 Mitglieder von Haus & Grund Deutschland warten mit großem Interesse auf Ihre Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Beckmann, Vorsitzender HAUS & GRUNDEIGENTUM