Die WohnArt beantwortet zu dem Thema die wichtigsten Fragen:
Doch. Allerdings ist geplant, dass diese dann nur noch mit nachhaltigem Biomethan, mit grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen genutzt werden dürfen – also nicht mehr mit klassischem Gas.
Diese erneuerbaren Gase gibt es bislang jedoch nicht in größeren Mengen und sie werden voraussichtlich noch über Jahre sehr teuer sein. Vor 2024 eingebaute Heizungen sind davon erst einmal nicht betroffen, sie können normal weiterbetrieben werden.
Dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie zufolge sind diese technischen Lösungen als Ersatz möglich: Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer Wärmepumpe, Einbau einer Biomasseheizung, Einbau einer Gasheizung mit grünen Gasen, Einbau einer Hybridheizung und Einbau einer Stromdirektheizung.
Bekannt ist bisher lediglich, dass man den Einbau aufschieben kann. Beispielsweise dann, wenn es einen kommunalen Wärmeplan gibt, dass in absehbarer Zeit ein Anschluss an Fernwärme möglich wird.
Auch wenn die alte Heizung ausfällt und z.B. der Einbau einer Wärmepumpe nicht kurzfristig möglich ist (weil dazu z.B. erst eine Flächenheizung oder Dämmung nötig sind), sollen Eigentümer drei Jahre Zeit für die Umstellung bekommen.
Der Einbau reiner Ölheizungen ist ab 2026 in Deutschland bereits verboten. Das Gebäudeenergiegesetz sieht hier jedoch Ausnahmen für Häuser vor, in denen keine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist – erneuerbare Energien technisch den Wärmebedarf nicht decken können und es auch keinen Gas- oder Fernwärmenetzanschluss vor Ort gibt.
Auch Hybridlösungen sind weiterhin erlaubt. – hier werden die Anforderungen durch die geplante 65-Prozent-Regelung ab 2024 aber deutlich höher.
Ja. Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese in bestimmten Fällen schon dieses Jahr austauschen, so schreibt es die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz vor. Betroffen sind Heizkessel, die vor 1993 eingebaut wurden. Experten schätzen, dass das auf mehr als zwei Millionen Heizungen in Deutschland zutrifft.
Diese in der Vorbereitung befindliche Novelle des Gebäudeenergiegesetzes stößt verständlicherweise bei Eigentümern, der Wohnungswirtschaft und selbst in der niedersächsischen Landesregierung auf heftigen Widerstand. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und in welcher Form das Vorhaben der Ampelkoalition in Berlin umgesetzt wird.