Die vorausgewählten Musterfälle liegen Prof. Kirchhof seit Mitte Dezember 2022 zur Prüfung und Einarbeitung in sein Gutachten vor. Wir rechnen derzeit mit einer Gutachtenfertigstellung durch Prof. Kirchhof und Klageerhebung im 1. Quartal 2023.
Es handelt sich um eine MUSTERKLAGE, nicht um eine SAMMELKLAGE, der "beigetreten" werden könnte. Wir informieren, sobald ein für andere Fälle verwendbares Aktenzeichen vorliegt. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Fälle nicht bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung durch Einspruch offen gehalten werden können. Dies auch, weil die Finanzämter vieler Bundesländer sehr schnell verbescheiden. Nach einer Einspruchsentscheidung des Finanzamtes müsste also bereits Klage (kostenpflichtig) erhoben werden, wobei wir das Kostenrisiko einer individuellen Klage, die die Bewertungsmethode angreift, als eher hoch einzuschätzen.
Voraussichtlich ist also zunächst die Grundsteuer nach neuem Recht zu zahlen, bis das Gericht – hoffentlich – Vorgaben für eine verfassungskonforme Berechnung machen wird. Dafür kämpfen wir. Aber auch dann wird – wie 2018 beim letzten Bundesverfassungsgerichtsurteil – wohl eher mit Übergangsfristen zu rechnen sein.