Wenn Sie ein Klageverfahren gegen aha führen und nicht zu den Klägern gehören, deren Straße in der Reinigungsklasse herabgesetzt wurde und deshalb das Verfahren ab dem Jahr 2022 für erledigt erklärt haben, sollten Sie sich mit den beigefügten Musterschreiben an Stadt und aha wenden und eine Klarstellung einfordern, dass die Straßenreinigungsgebühren nicht fällig werden, weil der vor dem VG Hannover angefochtene Bescheid aufzuheben ist, wie aha selbst in den Musterverfahren erkannt hat. Damit kann man möglicherweise schneller erreichen, dass aha auch in Ihren Verfahren die angefochtenen Bescheide aufhebt. Zwar sind grundsätzlich die Gebühren fällig, so lange der Bescheid nicht aufgehoben ist. Es sollte aha aber möglich sein, die Aufhebung der Bescheide nun kurzfristig zu erklären, jedenfalls aber die Gebühren für 2023 nicht mehr einzuziehen bzw. einzufordern, um sich nicht anderenfalls der dann geltend gemachten Erstattungsansprüche aussetzen zu müssen.
Fügen Sie den Schreiben bitte Kopien des neuen Gebührenbescheides bei, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
In einigen Musterverfahren haben wir bereits an aha geschrieben, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Wenn wir hier erste Reaktionen erfahren, lassen wir es Sie so schnell wie möglich wissen.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen unsere Empfehlungen nach unserer derzeitigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage geben, ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.