14. Oktober 2022

Frist zur Grundsteuer wird verlängert!

Statt Ende Oktober müssen Hausbesitzer die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig nun erst Ende Januar 2023 abgeben. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

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