Zum ersten Mal muss man eine Steuererklärung für seine Liegenschaften abgeben. Zwischen Juli und Oktober dieses Jahres ist man verpflichtet, etliche Daten an das zuständige Finanzamt zu übermitteln – und zwar auf elektronischem Weg. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist.
Der Vorteil in Niedersachsen: Hier wird man für die Berechnung der Grundsteuer nur ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben müssen.
Und so funktioniert es:
Im Mai/Juni wird die Finanzverwaltung den Eigentümerinnen und Eigentümern Informationsschreiben zuschicken. Darin enthalten sind das jeweilige Aktenzeichen sowie Erläuterungen zu dem, was zu tun ist, und die Grundstücksinformationen, die individuell für die jeweiligen Steuerpflichtigen in der Finanzverwaltung vorhanden sind.
Über das Online-Portal www.elster.de steht dann ab dem 1. Juli die kostenlose Möglichkeit zur Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird ein sogenanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist.
Es ist ratsam, dieses Benutzerkonto schon jetzt unter www.elster.de zu beantragen. Wer über ein solches Konto bereits verfügt, weil er z.B. seine Einkommenssteuererklärung darüber abgibt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden – eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden.
Tipp: Die Größe seines Grundstücks findet man in seinen Unterlagen, z.B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes oder aus Mitteilungen über die Liegenschaftsvermessung.
Man kann diese Angaben aber auch dem „Grundsteuer-Viewer“ entnehmen, der vor Beginn der Erklärungsabgabe im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dort findet man auch weitere grundstücksbezogene Angaben, die in die Steuererklärung einzutragen sind.
„Wir können nur dazu raten, frühzeitig mit dem Sammeln der Daten zu beginnen“, sagt Sibylle Barent, Steuerexpertin bei Haus & Grund Deutschland. Denn wer wisse schon auf Anhieb, wie hoch der Bodenrichtwert des eigenen Grundstücks ist.
Michael Nicolay
Niedersachsen hat als zweites Bundesland ein eigenes Grundsteuergesetz für die ca. 3,6 Millionen zu bewertenden Grundstücke. Anders als bei der reinen Orientierung an der Fläche bezieht dieses Modell auch die Lage des Grundstücks mit ein. Als Indikator für die Lage werden die flächendeckend für Bauflächen vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt.
Der Bodenrichtwert des Grundstücks wird mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Mit dieser Relation wird das „Besser“ oder „Weniger gut“ der Lagen messbar gemacht. Die Lage-Faktoren sollen dafür sorgen, dass der Gedanke der Nutzer-Äquivalenz zum Tragen kommt. Sie spiegeln nicht den Wert der Bebauung wider, sondern die Teilhabe an der Kommune und deren Nutzungsangebot.
Da es im Gegensatz zum Verkehrswert-Modell des Bundes nicht auf die absolute Höhe der Werte ankommt, sondern auf das Verhältnis, soll der Faktor angemessen gedämpft werden. Im Ergebnis, so die Landesregierung, entstehe ein moderater Zu- oder Abschlag.