Allerdings muss bei der Planung der Häuser sichergestellt sein, dass sich Photovoltaikanlagen zu einem späteren Zeitpunkt nachrüsten lassen. Das hat der Landtag in seiner neuen Bauordnung kürzlich beschlossen, die ab 2023 gilt.
Konkret bedeutet das: Das Tragwerk der neu errichtenden Gebäude muss so konzipiert werden, dass es für eine Solarenergienutzung ausreichend stabil ist. Außerdem müssen Leitungskorridore und Platz für die zugehörige technische Ausrüstung vorhanden sein.
Nur in Ausnahmefälle könne die Pflicht entfallen. "Vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Bau von bezahlbaren Wohnungen war es uns wichtig, die Vorgaben für den Wohnungsbau auf ein Minimum zu beschränken", so Bau- und Umweltminister Olaf Lies (SPD).
Dagegen wird für Neubauten überwiegend gewerblich genutzter Gebäude mit einer Dachfläche ab 75 Quadratmetern eine Solarpflicht eingeführt: Auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche muss eine entsprechende Anlage installiert werden.
Eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen ist auch in anderen Bundesländern ein Thema. In Baden-Württemberg ist sie für gewerblich genutzte Gebäude seit dem 1. Januar 2022 bereits in Kraft getreten, ab Mai dieses Jahres gilt sie auch für den Bau neuer Wohngebäude. Ab Januar 2023 müssen Eigentümer bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarstromanlage errichten.
In Bayern ist seit November 2021 eine Verpflichtung zum Bau einer Photovoltaikanlage auf Gewerbedächern und auf Gebäuden entlang der Autobahnen vorgesehen, in Rheinland-Pfalz ab 2023 ebenfalls auf gewerblich genutzten Gebäuden.